3. Mit Verfügung vom 4. Januar 2018 stellte die POM die aufschiebende Wirkung der Beschwerde vom 29. Dezembers 2017 fest (amtliche Akten POM pag. 9 f) und sistierte mit Verfügung vom 15. Januar 2018 das Verfahren bis auf weiteres (amtliche Akten POM pag. 14 ff). 4. Mit Entscheid vom 20. März 2018 wies die BVD das Gesuch des Beschwerdeführers auf Gewährung der Vollzugsform der elektronischen Überwachung ab (amtliche Akten POM pag. 19 ff.).