3. Die auf die Einstellungen/Freisprüche sowie die Schuldsprüche entfallenden amtlichen Entschädigungen für die Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwalt B.________ vor erster Instanz werden mit separatem Beschluss festgesetzt. 4. Die auf das Obsiegen und Unterliegen entfallenden amtlichen Entschädigungen für die Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwalt B.________ vor oberer Instanz werden mit separatem Beschluss festgesetzt. VI. 49 Weiter wird verfügt: 1. A.________ geht zurück in den Strafvollzug.