1. Zu einer Freiheitsstrafe von 90 Monaten. Die Auslieferungs- und Untersuchungshaft von 462 Tagen wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe vom 10.08.2016 bis am 30.08.2016 sowie ab dem 04.01.2017 vorzeitig angetreten wurde. 2. Zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend total CHF 300.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 3. Zu den auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten (90 %), ausmachend CHF 51‘054.65.