Das ist zwar sein gutes Recht, indes kann er aus diesem Aussageverhalten nichts zu seinen Gunsten ableiten. Immerhin machte er Angaben zu den verwendeten Abkürzungen in der sichergestellten E-Mail vom 13. September 2015, was die Ermittlungen nicht unwesentlich erleichterte. Reue und Einsicht sind beschränkt spürbar (vgl. pag. 3702 Z. 14). Sie scheinen sich jedoch mehr auf die Tatfolge der langen Haft als auf die Taten selbst zu beziehen. Insgesamt würdigend ist unter dieser Komponente eine Strafminderung im Umfang von acht Monaten zu gewähren. 27.3 Strafempfindlichkeit