Er legte damit ein Verhalten an den Tag, das auf eine ausgesprochene kriminelle Energie und Unverfrorenheit schliessen lässt. Der Beschuldigte machte bloss marginale Zugeständnisse und zwar mehrheitlich zu Tatsachen, die sich aufgrund der objektiven Beweislage nicht abstreiten liessen. Über mehrere Einvernahmen hinweg verweigerte er die Aussage gänzlich. Das ist zwar sein gutes Recht, indes kann er aus diesem Aussageverhalten nichts zu seinen Gunsten ableiten.