27. Täterkomponenten 27.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen kann auf die Akten verwiesen werden, namentlich auf die Angaben des Beschuldigten zu seiner Person (vgl. pag. 3134 ff. sowie pag. 3701 f.). Das Vorleben des Beschuldigten ist durch die Herkunftsfamilie seines Vaters bzw. durch dessen kriminelle Karriere ziemlich vorbelastet. Insoweit erstaunt die Aussage des Beschuldigten in der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 22. Januar 2016 nicht, als er zu Protokoll gab: «Mein Vater war sein ganzes Leben ein Gauner» (pag.