Der Beschuldigte agierte sehr vorsichtig und verschleierte Gespräche. Er wies seine in den Drogenhandel involvierten Personen an, ebenfalls vorsichtig zu sein und keine Namen zu nennen, gewisse Orte nicht zu nennen oder nicht zu telefonieren (vgl. z.B. Chat auf Threema vom 6. bis 25. Februar 2016 mit «Q.________», pag. 498). Telefonnummern wurden ausgewechselt. Auch war es der Beschuldigte, der die Zahlungsbedingungen festlegte (vgl. z.B. pag. 413, 417). Seinen Drogenhandel führte der Beschuldigte sogar noch weiter, als seine drei Halbbrüder sowie N.________ im Frühjahr 2015 verhaftet wurden.