Er liess andere Leute für sich arbeiten, ohne selber die Drogen – im Wissen um die drakonischen Strafen in asiatischen Ländern (vgl. Aussage des Beschuldigten pag. 679 Z. 147 ff.) – in den Händen zu halten. Der Beschuldigte war weit mehr als blosser Vermittler, Telefonist oder Sekretär für seinen Vater. Er erbrachte seine Leistungen nicht bloss aus Respekt und Gehorsam, Pflichtgefühl, widerwillig in einer geschäftlichen Notlage des Vaters bloss für kurze Zeit, und zwar aus völlig nicht pekuniären Interessen (vgl. Ziff. II.10.5.2. oben). Der Beschuldigte agierte sehr vorsichtig und verschleierte Gespräche.