24. Grundlagen der Strafzumessung und Vorgehen Die Vorinstanz hat die Grundlagen der Strafzumessung grundsätzlich zutreffend wiedergegeben. Es wird darauf verwiesen (pag. 3597 f., S. 36 f. der Urteilsbegründung). Der Beschuldigte wird der qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz nach Art. 19 Abs. 2 BetmG sowie der qualifizierten Geldwäscherei schuldig erklärt.