Auf dem Mobiltelefon des Beschuldigten wurden insgesamt 19 verbotene pornografische Dateien im Cache-Speicher festgestellt. Wie die Beweiswürdigung ergeben hat, ist nicht rechtsgenüglich erwiesen, dass die 19 illegalen Erzeugnisse durch internetbasierten Pornografiekonsum des Beschuldigten selber in den Cache des bei ihm sichergestellten Mobiltelefons gelangt sind. Ausgehend vom Beweisergebnis ist weiter festzustellen, dass der Beschuldigte hinsichtlich der illegalen Erzeugnisse im Cache-Speicher zwar aus objektiver Sicht über Herrschaftsmacht verfügte.