305bis Ziff. 2 Bst. c StGB vor. Der Beschuldigte ist der gewerbsmässig begangenen Geldwäscherei von Dezember 2014 bis am 8. Dezember 2015 in der Schweiz, Thailand und andernorts durch Erlangen, Befördern und Entgegennahme von CHF 100‘000.00 übersteigend Drogenerlös schuldig zu erklären.