a BetmG ist – gestützt auf die Empfehlung der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM) – praxisgemäss auf einen Grenzwert von 12 Gramm reines Methamphetamin-Hydrochlorid abzustellen, das die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr bringen kann (vgl. Methamphetamin-Gutachten «Gefährlichkeit von Methamphetamin» vom Juni 2010 der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin, abrufbar unter ). Zwar fehlt es bezüglich Methamphetamin an einer Mengenfestlegung durch das Bundesgericht, nichtsdestotrotz, besteht