Während er bei den Vorwürfen in Bezug zum Drogenhandel jeweils auf Aussageverweigerung, Nichtwissen oder Minimierung seiner Rolle zurückgriff, sagte er in diesem Punkt ganz deutlich, er sei es nicht gewesen bzw. habe nichts von diesen verbotenen Bildern gewusst. Im Übrigen spricht auch die Tatsache, dass von den zahlreichen auf dem Gerät vorhandenen pornografischen Erzeugnissen nur ein Bruchteil verbotenes Material enthält, dagegen, dass der Beschuldigte beabsichtigte, verbotene Pornografie zu konsumieren.