Die Tatsache, dass die verbotenen Bilder im Cache-Speicher des Browsers enthalten waren, bedeutet entgegen den Ausführungen der Vorinstanz, dass eben gerade kein bewusstes aktives Abspeichern auf dem Gerät stattgefunden hat. Der Cache eines Browsers ist in der Regel ein schneller Speicher, der grundlegende Inhalte einer Website auf dem Computer bzw. Gerät ablegt. Welche Inhalte der Cache behält, ist für den Nutzer nicht ohne Weiteres erkennbar. Der Cache ist gewissermassen das Kurzzeitgedächtnis eines Browsers. Damit ist die Aussage des Beschuldigten, dass ein automatisches Abspeichern stattgefunden haben könnte, nicht einfach von der Hand zuweisen.