Im Rahmen der Befragung durch die Kammer im Berufungsverfahren gab der Beschuldigte im Wesentlichen dasselbe zu Protokoll. Er sei in diesem Fall unschuldig. Die Bilder habe er an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung zum ersten Mal gesehen. Das Telefon habe er nicht alleine benutzt. Er habe es ein paar Mal einem Kollegen ausgelehnt. Er wisse nicht, ob sein Mitinsasse die verbotenen Bilder heruntergeladen habe. Er wisse einfach, dass er die Bilder nicht heruntergeladen und gespeichert habe (pag. 3703). Er habe Bilder von früher auf Picasa, der Cloud von Google, gespeichert gehabt.