490 ff.). Die Bilder waren im «Cache embedded» des Browsers Google Chrome auf dem Gerät abgespeichert. Wann die Bilder heruntergeladen bzw. auf das Gerät gelangten, ist nicht eruierbar (vgl. Aktennotiz vom 8. April 2019, Daten-CD auf pag. 498). Auch nicht erkennbar ist, von welcher Internetseite die jeweiligen Inhalte stammen. Unbestritten ist ferner, dass der Beschuldigte selber legale pornografische Bilder angeschaut (und damit auch auf den Cache-Speicher heruntergeladen) hat (pag. 3432). Auf Fragen gab der Beschuldigte anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung zu Protokoll (pag.