33 schildert, wie er das Handy seinem besten Freund überlassen habe. Gemäss der Aktennotiz des Obergerichts sei glaubhaft, dass die Bilder automatisch heruntergeladen worden seien. Auch die automatische Synchronisierung sei glaubhaft. Der Beschuldigte habe nicht 16‘000 Bilder in so kurzer Zeitspanne auf das Handy laden können. Es sei glaubhaft, dass er Fotos von früher über Picasa angeschaut habe.