Er habe sich die illegalen Erzeugnisse angesehen. Es sei allgemein bekannt, dass konsumierte Bilder im temporären Ordner des Geräts abgelegt würden. Daher sei betreffend Herstellung mindestens Eventualvorsatz gegeben. Die Vorinstanz habe es unterlassen, die Anzahl und die Art (Handlungen mit Minderjährigen bzw. mit Gewalttätigkeiten) der Erzeugnisse im Dispositiv festzuhalten. Dies spiele jedoch eine ganz entscheidende Rolle für die Strafhöhe und sei zu korrigieren (pag. 3709 f.).