19.3 Vorbringen der Parteien Die Staatsanwaltschaft brachte insbesondere vor, auf dem Mobiltelefon des Beschuldigten seien Suchbegriffe eingegeben worden, bei denen mit illegaler Pornografie habe gerechnet werden müssen (Hardcore, Incest, Siblings). Der Benutzername mit dem Vornamen des Beschuldigten und das Passwort Thailand seien als Login für die Internetseite incestthai.com gespeichert gewesen. Das Handy sei neu gewesen, und nur der Beschuldigte habe es in seiner Zelle verwendet. Es sei relativ unwahrscheinlich, dass er es weitergegeben habe. Er habe sich die illegalen Erzeugnisse angesehen.