19. Zu Ziffer I.3. der Anklageschrift (Pornografie) 19.1 Vorwurf Der letzte Vorwurf der Anklageschrift gegen den Beschuldigten lautet auf Pornografie: Diese soll er begangen haben, indem er in der Zeit von Dezember 2015 bis 25. Februar 2016 zum eigenen Konsum neun Fotos mit sexuellen Handlungen mit Kindern sowie zehn Fotos mit Gewalttätigkeiten aus dem Internet herunterlud und auf dem Handy, welches er verbotenerweise in seiner Zelle hatte, abspeicherte, womit er illegale Pornografie konsumierte, herstellte und besass (pag. 3273). 19.2 Beurteilung durch die Vorinstanz