18. Zu Ziffer I.2. der Anklageschrift (Geldwäscherei) 18.1 Vorwurf In der Anklageschrift wurde dem Beschuldigten Geldwäscherei (schwerer Fall), mehrfach und nach Art eines Berufes unter Erzielung eines grossen Umsatzes (mindestens CHF 136‘000.00) begangen, vorgeworfen (pag. 3272): 2.1. in der Zeit von Dezember 2014 bis 8. September 2015 in der Schweiz, Thailand und ev. andernorts durch Erlangen, Beförderung und Entgegennahme von mindestens CHF 126‘000.00 Drogenerlös.