2470.01 ff.). Dort wo der tatsächliche Reinheitsgrad jedoch unbekannt ist, stellt die Kammer in Wahrung des Grundsatzes «in dubio pro reo» auf den tiefsten bekannten Reinheitsgrad ab. Das heisst die Rechnung basiert bei diesen Mengen auf 16 % bei den Thaipillen und auf 78 % beim Crystal. Im Einzelnen ergibt sich die folgende Berechnung: