Die Abnehmer, die mit «dd», «T.» und «A.» bezeichnet wurden, wurden jedoch in Abschnitten erwähnt, wo es offensichtlich um Drogengeschäfte ging (Zeilen 23 bis 34 und Zeilen 47 bis 63). Bezüglich der Zeilen 47 bis 80 der E-Mail räumte der Beschuldigte gar