16. Zu Ziffer I.1.12 der Anklageschrift 16.1 Vorwurf Nach Ziffer I.1.12. der Anklageschrift (pag. 3271 f.) soll der Beschuldigte eine weitere Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz begangen haben, in der Zeit vor dem 16. Juli bis 26. August 2015: Veräusserung von mind. 15‘400 Thaipillen an diverse unbekannte Abnehmer «dd», «T» und «A» an einem unbekannten Ort. A.________ veräusserte eine unbekannte Menge Methamphetamin in Form von Thaipillen, mindestens aber 15‘400 Stück, an diverse unbekannte Abnehmer, welche er in seiner Buchhaltung mit den Abkürzungen „dd“, „T“ und „A“ aufführte.