Weiter fällt auf, dass gerade bezüglich der Zeilen zu Beginn der E-Mail vom 13. September 2015 (Zeilen 1 bis 20), die sein Restaurant und damit keine Drogengeschäfte betrafen, der Beschuldigte in der Einvernahme vom 1. September 2016 sehr präzise aussagen konnte (pag. 766 f.). Er wusste bei allen Positionen, um wen und was es ging und machte nirgends geltend, es sei nur ein Plan oder eine fiktive Zahlung gewesen. Dass es bei Zeile 32 und 33 um legale Geschäfte ging ist aufgrund der Systematik der E-Mail und der gewählten Formulierung «2 + 18», die derjenigen der anderen Drogengeschäfte entspricht, auszuschliessen.