768 Z. 220) im Sinne eines Totals. Die Zeilen 28 und 29 ergeben in der Summe 1 Kilogramm Crystal und 28‘000 Thaipillen und nicht 2 Kilogramm Crystal und 18‘000 Thaipillen. Auch sonst ergeben sich nicht die geringsten Anhaltspunkte, die aus einer Mehrzahl von Einzelgeschäften auf ein solches Total schliessen liessen. Weiter fällt auf, dass gerade bezüglich der Zeilen zu Beginn der E-Mail vom 13. September 2015 (Zeilen 1 bis 20), die sein Restaurant und damit keine Drogengeschäfte betrafen, der Beschuldigte in der Einvernahme vom 1. September 2016 sehr präzise aussagen konnte (pag.