II.1.4. und II.1.8. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Die in der E-Mail vom 13. September 2015 aufgelisteten Positionen sind folglich nicht einfach irgendwelche, ohne Bezug zur Realität gemachte Notizen, die ebenso gut falsche Informationen wie auch nicht umgesetzte Ideen sein könnten. Dafür, dass es sich bei den Zeilen 32 und 33 anders verhalten könnte als mit den vorangehenden Zeilen, und dass es sich um ein nicht konkret erfolgtes Geschäft handeln könnte, bestehen keinerlei Hinweise.