Der Beschuldigte sagte H.________, dass in den nächsten Wochen nichts laufen werde (pag. 385). Am 30. März 2015 telefonierten sie erneut und der Beschuldigte teilte H.________ auf dessen Nachfrage hin mit, es gehe noch eine Woche (pag. 387). In einem Gespräch vom 31. März 2015 wurde dann vom 5. bis 7. (April 2015) gesprochen (pag. 390). Nachdem der genaue Zeitpunkt in einem Anruf vom 4. April 2015 besprochen worden war (pag. 391), teilte H.________ am 5. April 2015 dem Beschuldigten mit, anstelle von ihm gehe «der vom letzten Mal» (pag. 394). Wann genau eine Lieferung vor dem 5. April 2015 stattgefunden haben könnte, lässt sich