14. Zu Ziffer I.1.5. der Anklageschrift 14.1 Vorwurf Der Vorwurf von Ziffer I.1.5. der Anklagschrift (pag. 3268) lautet auf Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen vor dem 5. April 2015, durch Veräusserung einer unbekannten Menge Methamphetamin an H.________, gemeinsam begangen mit G.________, übergeben durch einen unbekannten Kurier an J.________ für H.________ vermutlich in Zürich. A.________ koordinierte die Übergabe des Methamphetamins an H.________ bzw. J.________, welcher von H.________ damit beauftragt war, das Methamphetamin entgegen zu nehmen.