Der Beschuldigte hat gestanden, dass er geholfen habe, die Drogenübergabe und die Geldübergabe zu organisieren (pag. 688). Sein Geständnis steht in Einklang mit den übrigen Beweismitteln, insbesondere den Erkenntnissen aus der Echtzeitüberwachung und Observation, den rückwirkenden Teilnehmeridentifikationen und den Parallelen mit den zwei Drogenlieferungen vom April 2015 (vgl. Deliktsblatt 4, pag. 303 ff.). Gleichzeitig sagte der Beschuldigte, er habe nur geholfen zu telefonieren und nie verkauft oder eingeführt (pag. 688 Z. 475 f.).