21 13.4 Würdigung der Kammer Dass der Beschuldigte an einer Lieferung von Methamphetamin am 7. März 2015 an F.________ mit Geldübergabe am 9. März 2015 beteiligt war, ist unbestritten. Der Beschuldigte hat gestanden, dass er geholfen habe, die Drogenübergabe und die Geldübergabe zu organisieren (pag.