Als der Kurier I.________ mit dem Methamphetamin in der Schweiz war, koordinierte A.________ telefonisch die Übergabe des Methamphetamins vom Kurier an F.________ am 7. März 2015 in Zürich, im Mac Donalds im Hauptbahnhof. Auf Anweisung von A.________ bezahlte F.________ dem Kurier I.________ CHF 5‘000.00 Kurierlohn. Die Bezahlung des Methamphetamins durch F.________ erfolgte am 9. März 2015 in Bern. A.________ hatte einen unbekannten Geldboten beauftragt, das Geld bei F.________ zu holen.