Indes vermögen diese Pagina-Verweise die Staatsanwaltschaft nicht davon zu entbinden, eine Art. 325 f. StPO, ganz speziell aber Art. 325 Abs. 1 Bst. f StPO, genügende Anklageschrift, auch in Bezug auf die einzelnen Teilsachverhalte/Anklage-(unter-)ziffern zu erstellen. Es kann nicht angehen, dass der Beschuldigte bzw. seine Verteidigung sich aus den Akten selber zusammentragen bzw. allenfalls gar spekulativ überlegen muss, was ihm wohl ganz konkret vorgeworfen wird. Der Anklagegrundsatz ist damit verletzt und bezüglich Ziffer