18 2449 Z. 286 f.). Der Beschuldigte habe in der (erstinstanzlichen) Hauptverhandlung vom 11. Juni 2018 ausgesagt, er bestätige, dass D.________ seiner Schwester CHF 10‘000.00 an den Flughafen gebracht habe. Dieses Geld sei dann zu ihm gekommen, worauf er es an seinen Vater weitergeleitet habe. Er wisse aber nicht, wofür das Geld bestimmt gewesen sei, also für welche Bestellung. Aus der Telefonkontrolle gehe hervor, dass sein Bruder ihn quasi genötigt habe, das Geld entgegen zu nehmen.