_ veräusserten eine unbekannte Menge Methamphetamin in Form von Crystal an D.________. D.________ musste dafür mindestens CHF 10‘000.00 bezahlen, welche er am 4. März 2015 seiner Halbschwester L.________ für A.________ übergab (vgl. Ziff. 2.2.). 12.2 Beurteilung durch die Vorinstanz Die Vorinstanz verwies auf den Anzeigerapport, Deliktsblatt 3 (pag. 290 ff.). D.________ habe ausgesagt, dass er seiner Halbschwester CHF 10‘000.00 für den Beschuldigten mitgegeben habe. Er sei ihm dieses Geld noch schuldig gewesen, weil dieser ihm ausgeholfen habe, bevor er ins Gefängnis gekommen sei (pag.