12. Zu Ziffer I.1.3. der Anklageschrift 12.1 Vorwurf Der Vorwurf an den Beschuldigten in Ziff.I.1.3. der Anklageschrift (pag. 3267) lautet auf Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen vor dem 4. März 2015 durch Veräusserung einer unbekannten Menge Methamphetamin im Wert von mindestens CHF 10‘000.00 an D.________, gemeinsam begangen mit G.________, übergeben durch einen unbekannten Kurier vermutlich in Zürich. A.________ und G.________ veräusserten eine unbekannte Menge Methamphetamin in Form von Crystal an D.___