Es gab eine signifikante Häufung von Verbindungen zwischen den Rufnummern von F.________ und derjenigen des Beschuldigten anfangs Dezember, und es bestehen offenkundige Parallelen zu späteren, gehäuften telefonischen Kontakten mit dem Beschuldigten im Zusammenhang mit Drogenlieferungen. Ausserdem gab es am 10. Dezember 2014 nachweislich telefonischen und persönlichen Kontakt zwischen F.________ und N.________ sowie telefonischen Kontakt zwischen N.________ und dem Beschuldigten (pag. 267). N.________ spielte auch bei anderen Drogenlieferungen eine Rolle.