16 vom Beschuldigten an F.________ gekommen sei, eine Häufung von telefonischen Verbindungen zwischen den beiden gegeben habe. Zwischen dem 1. Dezember 2014 bis zum 10. Dezember 2014 sei es zu 15 Verbindungen zwischen den Rufnummern der beiden gekommen. F.________ habe von einem Testlauf, vermutlich im November/Dezember gesprochen (pag. 1939 Z. 59 ff.). Später habe er dazu keine Angaben mehr machen wollen. Neben der Aussage von F.______