Der Sachverhalt wird folgendermassen umschrieben: A.________ und G.________ erwarben in Asien eine unbekannte Menge Methamphetamin (Crystal) als Probelieferung nach dem gleichen Ablauf wie die späteren Käufe für F.________. A.________ organisierte den Transport dieser Menge Methamphetamin mittels eines unbekannten Kuriers für die Einfuhr in die Schweiz. Als der Kurier mit dem Methamphetamin in der Schweiz war, koordinierte A.________ telefonisch die Übergabe des Methamphetamins vom Kurier an F.________ in Zürich. F.________ bezahlte diese Lieferung und zahlte gleichzeitig zusätzlich frühere Schulden bei G.________ ab.