Das spricht eben für ein wiederholtes und nicht ein erstmaliges Vorgehen. Der Beschuldigte war nachweislich weit mehr als blosser Vermittler, Telefonist oder Sekretär. Er war gut vernetzt und in die Beschaffung von Drogen, deren Lieferung und die Eintreibung des Geldes involviert. Dies war bereits vor März 2015 der Fall. Genaueres zur Rolle des Beschuldigten wird auch der nachfolgenden Beweiswürdigung zu den einzelnen Anklagepunkten zu entnehmen sein.