Er sei im Militär Panzersoldat gewesen und deshalb habe ihn sein Kollege so genannt (pag. 3714). Dazu ist zu bemerken, dass der Name «Tank commander» mitnichten der entscheidende Beweis für eine führende Rolle des Beschuldigten im Drogenhandel ist, sondern nur ein weiteres Indiz. Im Übrigen war K.________, der den Beschuldigten bei diesem Namen nannte, auch derjenige, der dem Beschuldigten die E-Mail mit dessen Buchhaltung u.a. zu Drogengeschäften zustellte. Dass diese Nachrichten nichts mit dem Drogenhandel zu tun hätten, lässt sich somit klar nicht behaupten.