Dies passt nicht zur Behauptung, dass er seinen Beitrag im Drogenhandel bloss aus seinem Verständnis von Loyalität und Verantwortlichkeit, Pflichtgefühl gegenüber den Eltern, in einem seiner ethnischen Herkunft entsprechenden Respekt und Gehorsam gegenüber seinen Eltern erbracht haben will. Im Rahmen seines letzten Wortes in der Berufungsverhandlung beschwerte sich der Beschuldigte darüber, dass versucht werde, ihm aufgrund des Übernamens «Tank commander» etwas anzuhängen. Er sei im Militär Panzersoldat gewesen und deshalb habe ihn sein Kollege so genannt (pag.