Er organisierte Drogenlieferungen und war ebenfalls mit dem Rückfluss des Geldes befasst (vgl. z.B. pag. 356). Er verfügte über grosse Entscheidfreiheiten. So kann die Behauptung, er habe immer wieder mit seinem Vater Rücksprache genommen (pag. 707 Z. 328 f.; pag. 3434 Z. 9 ff.), nicht stimmen. In den aufgezeichneten Telefongesprächen machte er Angaben zu Liefermöglichkeiten und Preiskonditionen und so weiter, ohne je anzugeben, zuerst mit seinem Vater Rücksprache nehmen zu müssen (z.B. pag. 2848: «Ich mache dir diesen Vorschlag…»; pag. 374: Wenn der andere ihm Geld ausborge, zahle er irgendeinmal mit Material zurück.;