13 10.5.2 Rolle des Beschuldigten Was die Rolle des Beschuldigten im Methamphetaminhandel betrifft, kann vollumfänglich auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz sowie die diesen zugrunde liegenden sehr detaillierten Ausführungen der Staatsanwaltschaft zu den gesamtheitlich verknüpften Indizien verwiesen werden (pag. 3570 ff., pag. 3473 ff.).