Im Weiteren ist noch einmal darauf hinzuweisen, dass die einer Veräusserung vorangehenden Handlungen (Erwerb, Erlangen in Asien und Beförderung auf der Strecke Asien – Schweiz) durch die Veräusserungshandlung konsumiert werden. Hinzu kommt, dass – soweit nicht ein Alleinhandeln angeklagt ist – zumindest ein mittäterschaftliches Handeln mit G.________ angeklagt ist, womit eine gegenseitige Zurechnung des Verhaltens erfolgt.