Die Gespräche mit H.________ und einem Unbekannten machten deutlich, dass der Beschuldigte hier eine ganz andere Rolle gehabt habe als bei den früheren Geschäften, als er immer alles direkt und selber bestimmt habe. Der Beschuldigte habe gesagt, hier gehe es um den Stoff, den der Vater geschickt habe, und hier könne er nur helfen zu verhandeln, aber nicht selber bestimmen, wie in der ganzen früheren Telefonkontrolle. Das sei ein weiteres Indiz dafür, dass die Version des Beschuldigten, wonach er bloss Telefonist in Notsituationen gewesen sei, eine Schutzbehauptung sei.