Sogar den Lohn und die Spesen, die er dem «Moneyvogel», also dem Geldboten bezahlt habe, habe der Beschuldigte vermerkt. Seine Schwester habe den Transport von Geld für ihn zugegeben. Ausgehend vom Gespräch vom 16. April 2015, 12.18 Uhr, ergebe sich, dass der Beschuldigte auch nach der Verhaftung seiner drei Halbbrüder und weiterer Beteiligter weitere Drogengeschäfte abgewickelt habe, und zwar offenkundig nicht aus einer «Verzweiflungsaktion» heraus. Die Gespräche mit H.____