Das Mobiltelefon enthalte darüber hinaus sogar den Beschrieb der Verteidigungsstrategie des Beschuldigten, wonach er nur Telefonist oder Sekretärin gewesen sei ganz zum Schluss, ab März 2015. Das Handy sei gemäss Aussage von L.________ neu gewesen, weshalb das chronologische Benutzerwörterbuch vom Beschuldigten stamme. Es gebe genügend Telefongespräche, welche belegten, dass auch der Rückfluss des Geldes durch den Beschuldigten organisiert worden sei. Sogar den Lohn und die Spesen, die er dem «Moneyvogel», also dem Geldboten bezahlt habe, habe der Beschuldigte vermerkt.