In dieser E-Mail sei die gesamte Buchhaltung des Beschuldigten aufgeführt, auch wenn der Beschuldigte dabei sehr vorsichtig zu Werk gegangen sei und die Informationen verschlüsselt habe. Die Buchhaltung sei teils privater Art, betreffe teils aber ganz klar Drogengeschäfte. Der Beschuldigte habe zwei getrennte Buchhaltungen geführt und klar unterschieden zwischen seinem Geld und demjenigen seines Vaters. In der Kommunikation mit seinen Leuten habe der Beschuldigte immer wieder wiederholt, diese sollten keine Namen oder Telefonnummern nennen; und wer es trotzdem getan habe, sei angeschnauzt worden.