Der Beschuldigte sei als «Tank commander» betitelt worden und habe Befehle erteilt: «We must keep that train going» oder auch «I have stuff left, try to cash out». Im Weiteren habe F.________ in seiner (erstinstanzlichen) Hauptverhandlung ausgesagt, die Lieferungen seien immer vom Beschuldigten organisiert worden. Die zahlreichen Überwachungsmassnahmen seien eine ergiebige Quelle für Indizien zur Rolle des Beschuldigten. Hinzu komme als wahre Fundgrube das vom 1. bis 25. Februar 2016 verbotenerweise verwendete Mobiltelefon des Beschuldigten.